20. August 2010

Loungezugangsregeln eng ausgelegt (1)

Neulich, an einem internationalen Flughafen in den USA. Ich hole mir gerade am Eingang das Passwort für das WLAN ab. Da steht ein ca. 15 jähriges Mädchen, alleinfliegend, mit der Mutter, die es zum Gate begleiten darf. Die Tochter hatte mindestens einen Boardingpass in der Business der Swiss. Also Zugang zur Business-Lounge.

Die Mutter hatte logischer Weise keinen Boardingpass. Also wollte die Dame am Empfang die beiden voneinander trennen. Die Tochter dürfe aber, als Gnadenerweis sozusagen, Essen für die Mutter mit aus der Lounge hinausnehmen.

Was für ein Unfug. Natürlich gibt es eine Zugangsregel. Aber in einem Ausnahmefall darf man sich doch auch mal über diese Regel hinwegsetzen? Ziel ist, daß die Lounge nicht von jedermann leergefressen wird und Plätze freibleiben. Überfüllung war nicht. Da hätte man ja sogar noch eine Vereinbarung treffen können, daß die Mutter, würde es sehr voll, gehen müsse.

Natürlich ist der Fall nicht im Regelvorrat abgedeckt. Wieviel "UM" sind schon in der Business unterwegs?

Und genau da zeigt sich doch die Intelligenz, der Servicewille und meinetwegen auch der Mut eines Servicemitarbeiters. Einfach mal eine Entscheidung treffen. Sich trauen, eine Regel sinnvoll und zielgerichtet zu brechen.

Nichts zu machen. Ganz schlechte Leistung. Wie ich finde.